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   BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 59.86   

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https://dejure.org/1987,8401
BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 59.86 (https://dejure.org/1987,8401)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1987 - 1 WB 59.86 (https://dejure.org/1987,8401)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1987 - 1 WB 59.86 (https://dejure.org/1987,8401)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Soldaten auf vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst - Bewilligung einer Fachausbildung durch einen Soldaten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 59.86
    Dieser sogenannte Fortsetzungsfeststellungsantrag ist indessen nach der genannten Vorschrift nur zulässig, wenn der Soldat ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.1974 - I WB 89.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 59.86
    Dadurch, daß der Antragsteller mit Ablauf des 30. September 1986 aus der Bundeswehr entlassen worden ist, wird die Fortführung des Wehrbeschwerdeverfahrens zwar nicht berührt (§ 15 WBO; BVerwGE 46, 220).
  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 47.84

    Entlassener Berufsoffizier - Feststellungsinteresse - Schadensersatzanspruch -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 59.86
    Die begehrte Feststellung muß in irgendeiner rechtlich erheblichen Weise dazu geeignet sein, den Antragsteller in den Stand zu setzen, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen, sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben danach einzurichten oder seine Rechtsposition sonst zu verbessern (BVerwG Beschluß vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 47/84 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 7.90

    Anfechtbarkeit der Ablehnung der Benennung eines Soldaten als Bewerber für den

    Die Feststellung muß in irgendeiner rechtlich erheblichen Weise dazu geeignet sein, den Antragsteller in den Stand zu setzen, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen, sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben danach einzurichten oder seine Rechtsposition sonst zu verbessern (vgl. BVerwG Beschluß vom 17. März 1987 - 1 WB 59/86).

    Zwar kann bei Verletzung gegebener Persönlichkeitsrechte auch ein sogenanntes Rehabilitierungsinteresse von Bedeutung sein (vgl. BVerwGE 53, 134, 138 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74]; BVerwG Beschluß vom 17. März 1987 - 1 WB 59/86).

  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 20.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Das setzt jedoch für die Zulässigkeit des Feststellungsantrags die Darlegung voraus, dass der BMVg durch seine Entscheidung oder Maßnahme die Ehre oder sonstige Persönlichkeitsrechte des Antragstellers tangiert hat, wobei entscheidend ist, ob die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht überhaupt in Betracht kommen kann (Beschlüsse vom 17. März 1987 - BVerwG 1 WB 59.86 - und vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 - vgl. ferner Beschluss vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 141.76 - <BVerwGE 63, 176 [178]>).
  • BVerwG, 14.04.1986 - 1 WB 44.86

    Voraussetzungen der vorzeitigen Freistellung vom militärischen Dienst zur

    Der BMVg hat diesen Antrag mit einem am 1. April 1986 eingegangenen Schreiben vom 10. März 1986 dem Senat zur Entscheidung vorgelegt (Verfahren 1 WB 59/86).
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